- Was ist ohne Bewilligung verboten (Busse)?
Eine effektive Durchfahrt (unter 15 Minuten) durch Birsfelden auf gewissen Gemeindestrassen (gemäss Übersichtskarte: Fahrten von E nach A)
(Wichtiger Hinweis: Die orange Durchfahrtskarte ist keine gültige Bewilligung. Sie berechtigt nicht zur Durchfahrt)
- Was ist ohne Bewilligung erlaubt (keine Busse)?
1. Eine Ein- und Ausfahrt am gleichen Ort unter 15 Minuten (gemäss Übersichtskarte: Fahrten von E nach E oder Fahrten von A nach A)
Beispiel: Wenn Sie eine Person zu einem Ziel bringen und am gleichen Ort wieder ausfahren und dies weniger als 15 Minuten dauert.
2. Wenn der Aufenthalt länger als 15 Minuten dauert (gemäss Übersichtskarte: Fahrten von E nach A ohne Bewilligung)
Beispiel: Wenn Sie einen Einkauf tätigen und zwischen Ein- und Ausfahrt mehr als 15 Minuten liegen.
Weiterführend, detaillierte Informationen:
- Finden Sie auf der nachfolgenden Planübersicht (E = Einfahrt, A = Ausfahrt)
- Alle häufigen Fragen finden Sie weiter unten auf dieser Internetseite.
Immer häufiger kommt es auf den Birsfelder Quartierstrassen zu Staus. Dies, da immer mehr Verkehr von der Autobahn A2 in Richtung Basel ausweicht. Um die betroffenen Quartiere und deren Anwohnerinnen und Anwohner stärker zu entlasten, wurde die bisherige Regelung durch ein neues System ersetzt.
Seit dem 1. September 2025 wird die sogenannte Automatische Durchfahrtskontrolle (ADK) auf bestimmten Gemeindestrassen eingesetzt. Sie soll dafür sorgen, dass nur berechtigte Fahrzeuge durch diese Strassen fahren dürfen. Dabei werden Kameras verwendet, die die Kennzeichen der Fahrzeuge erfassen und mit einer Liste der Berechtigten abgleichen.
Alle Einwohnerinnen und Einwohner von Birsfelden sowie des Freuler Quartiers in Muttenz sind für die Durchfahrt berechtigt. Ebenso ansässige Unternehmen und Institutionen, Fahrzeuge des öffentlichen Verkehrs, gekennzeichnete Taxis sowie Blaulichtfahrzeuge wie Polizei, Feuerwehr und Sanität.
Daneben darf jedes Fahrzeug, das sich länger als 15 Minuten im Gebiet aufhält, die Quartierstrassen befahren. Dies betrifft zum Beispiel Kundinnen und Kunden sowie Mitarbeitende von Geschäften in den Quartieren. Fahrzeuge von Arbeitnehmenden ausserhalb des Kontrollgebiets sind grundsätzlich nur durchfahrtsberechtigt, wenn sie die Mindestaufenthaltsdauer von 15 Minuten einhalten. Firmen im Hafengebiet (inkl. Industriezone und Gewerbezone Sternenfeldstrasse) können für Mitarbeitende, die mehr als 7.5 km entfernt wohnen, befristete Durchfahrtsbewilligungen für Spezialfälle beantragen.