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Informationen zur Automatischen Durchfahrtskontrolle

Reklamationen/Rückfragen zu Übertretungsanzeigen (Bussen) im Zusammenhang mit der Automatischen Durchfahrtskontrolle (ADK) richten Sie bitte ausschliesslich per Kontaktformular an die Gemeinde. Die Abteilung Sicherheit & Rettung sowie die Auskunftsstelle ADK sind telefonisch zurzeit nicht erreichbar. Bitte sehen Sie auch von einem Vorsprechen am Schalter ab; es bestehen aktuell erhebliche Wartezeiten.

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Kostengutsprache Heimeintritt

Gemäss Altersbetreuungs- und Pflegegesetz (APG) des Kantons Basel-Landschaft sind stationären Pflegeeinrichtungen berechtigt, von den Bewohnerinnen und Bewohnern beim Eintritt eine Sicherstellung für allfällige Forderungen in der Höhe von maximal zwei Monatsbetreffnissen der selbst zu tragenden Kosten zu verlangen.

Kann die Sicherstellung nachweislich nicht aus eigenen Mitteln bezahlt werden, kann bei der Gemeinde eine subsidiäre Kostengutsprache beantragt werden.

Die Gemeinde übernimmt eine Forderung der Pflegeeinrichtung maximal in der Höhe der Kostengutsprache, wenn diese von der Bewohnerin oder vom Bewohner oder im Todesfall von den Erben nicht einbringlich ist. 

Finanzen & Steuern
Bildung und Familie, Finanzen und Steuern, Gesundheit und Soziales

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