Wenn beide Ehegatten mit der Scheidung einverstanden sind, können sie ein gemeinsames Scheidungsbegehren einreichen. Will nur ein Ehegatte die Scheidung und stimmt der andere nicht zu, so muss auf Scheidung geklagt werden. Sowohl die Scheidung auf gemeinsames Begehren als auch die Scheidungsklage muss beim Gericht am Wohnsitz einer der Ehegatten eingereicht werden.
Für den Wohnort Birsfelden ist das Zivilkreisgericht Basel-Landschaft West zuständig.
Weitere Informationen zum Thema Scheidung sind zudem auf der Homepage des Zivilstandsamtes Basel-Landschaft zu finden.