Sie verlassen die Gemeinde Birsfelden und ziehen an einen neuen Wohnort?
Damit wir Sie aus unserem Einwohnerregister abmelden können, müssen Sie sich gemäss dem Anmelde- und Registergesetz des Kantons Basel-Landschaft innert 14 Tagen nach dem Wegzug bei uns abmelden. Bei der Abmeldung wird Ihnen kostenlos eine Abmeldebescheinigung ausgestellt.
Bitte nutzen Sie für die Abmeldung untenstehendes Onlineformular.
Ebenfalls können Sie sich im Kanton Basel-Landschaft online über den eUmzug abmelden.
Sind minderjährige Kinder vom Wegzug betroffen, reichen Sie uns die vollständig ausgefüllte und unterschriebene Erklärung der elterlichen Sorge ein. Bitte beachten Sie, dass minderjährige Kinder ohne das ausgefüllte Formular nicht abgemeldet werden.
Ist Ihr Wegzug mit einer Trennung verbunden, beachten Sie bitte, dass das Formular Trennung vollständig ausgefüllt und unterschrieben eingereicht werden muss.
Tipp: Denken Sie daran, auch die Post, der zuständige Netzbetreiber (z.B. die Swisscom, die Cablecom, die EBM, etc.), die Motorfahrzeugkontrolle, Ihre Krankenkasse sowie allfällige weitere Versicherungen, Ihre Banken usw. über Ihren Adresswechsel zu informieren.