Informationen zur Automatischen Durchfahrtskontrolle

Reklamationen/Rückfragen zu Übertretungsanzeigen (Bussen) im Zusammenhang mit der Automatischen Durchfahrtskontrolle (ADK) richten Sie bitte ausschliesslich per Kontaktformular an die Gemeinde. Bitte sehen Sie auch von einem Vorsprechen am Schalter ab; es bestehen immer wieder erhebliche Wartezeiten.

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Umstellung ­auf digitale ePet­Card (für Hunde­haltende)

23. Dezember 2025

Ab Januar 2026 wird die bisherige physische PetCard durch die elektronische ePetCard ersetzt. Hundedaten können dann einfach über die kostenlose App animundo verwaltet werden.

Registrierungspflicht

Alle Hundehaltenden mit Wohnsitz in der Schweiz müssen in der nationalen Hundedatenbank Amicus registriert sein.

Amicus Website

Registrierung für neue Hundehaltende

Personen, die erstmals einen Hund halten, müssen sich vorab bei den Einwohnerdiensten ihrer Wohngemeinde melden. Dort werden die Personalien in Amicus erfasst. Die Zugangsdaten zur Plattform Amicus selbst werden anschliessend per Post oder E-Mail zugestellt. 

Anschliessend kann die Registrierung über den Tierarzt erfolgen. Welpen werden innerhalb der ersten drei Lebensmonate durch die Tierärztin oder den Tierarzt mit einem Mikrochip versehen und direkt in Amicus registriert. Für Hunde aus dem Ausland gilt: Die Kennzeichnung muss innerhalb von zehn Tagen nach der Einfuhr tierärztlich kontrolliert und ebenfalls in Amicus (www.amicus.ch) erfasst werden.

Meldepflichten

Änderungen wie die Weitergabe oder Übernahme eines Hundes (z. B. Verkauf, Schenkung), können neu am Handy in der animundo-App vorgenommen werden. Todesfälle werden jedoch über den Tierarzt eingetragen. Alternativ senden Hundehaltende der Gemeinde die Todesbestätigung direkt zu.

Über Animundo stehen folgende Funktionen zur Verfügung: 

• elektronische ePetCard und registrierte Hunde einsehen
• Halterwechsel
• Vermisstmeldungen
• Weitere praktische Funktionen rund um Ihr Haustier

Namens- oder Adressänderungen sind weiterhin direkt den Einwohnerdiensten zu melden.

Sie sind bereits Hundehalter. Was ändert sich 2026 für Sie?

Bereits registrierte Hundehaltende können ihre Daten weiterhin über Amicus oder neu alternativ über die App animundo verwalten. Die ePetCard ersetzt die bisherige PetCard vollständig – eine Nachbestellung der alten Karte ist nicht mehr möglich.
Änderungen an Hundedaten wie Name oder Chipnummer werden weiterhin ausschliesslich durch die Tierärztin oder den Tierarzt vorgenommen.

Hundesteuer

Die jährliche Hundeabgabe beträgt CHF 150.– und wird den Hundehaltenden von ihrer Gemeinde in Rechnung gestellt.

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