Absolutes Feuerwerksverbot im Kanton Basel-Landschaft
17. Juli 2026
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit erlässt der Kanton Basel-Landschaft ab Freitag, 17. Juli 2026, 12.00 Uhr, bis auf Widerruf zusätzliche Schutzmassnahmen.
Im ganzen Kantonsgebiet gilt ein absolutes Feuerwerksverbot. Zudem ist es verboten, im Wald und im Abstand von 200 Metern zum Waldrand Feuer zu entfachen. Das Verbot gilt auch für fest eingerichtete Feuerstellen sowie für Grills aller Art.
Die wenigen Niederschläge der vergangenen Stunden haben die Situation nicht ausreichend entspannt. Auch in den kommenden Tagen werden keine ergiebigen Regenfälle erwartet.
Es gelten folgende Bestimmungen
- Absolutes Feuerwerksverbot im ganzen Kanton
- Feuerverbot im Wald und bis 200 Meter zum Waldrand – auch an eingerichteten Feuerstellen und für Grills
- Zigaretten, Raucherwaren und Streichhölzer dürfen nicht weggeworfen werden
- Motorfahrzeuge dürfen nicht auf Grünflächen, Stoppelfeldern, Feldern oder Wiesen abgestellt werden
- Wasserentnahmeverbot aus sämtlichen Gewässern (ausgenommen Rhein. Information zur Birs).
Im Siedlungsgebiet ist das Entfachen von Feuer mit der nötigen Vorsicht weiterhin erlaubt. Allfällige kommunale Feuerverbote sind jedoch zwingend einzuhalten.
Die Bevölkerung wird gebeten, besonders vorsichtig mit Feuer umzugehen und die geltenden Verbote konsequent zu beachten.
