Bild

Abso­lutes Feuer­werks­verbot im Kanton Basel-Land­schaft

17. Juli 2026

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit erlässt der Kanton Basel-Landschaft ab Freitag, 17. Juli 2026, 12.00 Uhr, bis auf Widerruf zusätzliche Schutzmassnahmen.

Im ganzen Kantonsgebiet gilt ein absolutes Feuerwerksverbot. Zudem ist es verboten, im Wald und im Abstand von 200 Metern zum Waldrand Feuer zu entfachen. Das Verbot gilt auch für fest eingerichtete Feuerstellen sowie für Grills aller Art.
Die wenigen Niederschläge der vergangenen Stunden haben die Situation nicht ausreichend entspannt. Auch in den kommenden Tagen werden keine ergiebigen Regenfälle erwartet.

Es gelten folgende Bestimmungen

  • Absolutes Feuerwerksverbot im ganzen Kanton
  • Feuerverbot im Wald und bis 200 Meter zum Waldrand – auch an eingerichteten Feuerstellen und für Grills
  • Zigaretten, Raucherwaren und Streichhölzer dürfen nicht weggeworfen werden
  • Motorfahrzeuge dürfen nicht auf Grünflächen, Stoppelfeldern, Feldern oder Wiesen abgestellt werden
  • Wasserentnahmeverbot aus sämtlichen Gewässern (ausgenommen Rhein. Information zur Birs).

Im Siedlungsgebiet ist das Entfachen von Feuer mit der nötigen Vorsicht weiterhin erlaubt. Allfällige kommunale Feuerverbote sind jedoch zwingend einzuhalten.
Die Bevölkerung wird gebeten, besonders vorsichtig mit Feuer umzugehen und die geltenden Verbote konsequent zu beachten.

Aufgrund Ihrer Browser-Einstellungen (Do Not Track), werden nur technisch notwendige Cookies genutzt!

Datenschutzhinweis

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen.

Notwendige Cookies werden immer geladen