Anmeldung für die Birsfelder Bauernmärkte
Der Birsfelder Bauernmarkt findet jeweils am 1. Samstag im Monat* in der Zeit von 09.00 bis 12.00 Uhr auf dem Zentrumsplatz statt.
Informationen und Regeln
- Die Unterzeichnung der Anmeldung verpflichtet zur Teilnahme an allen angekreuzten Bauernmärkten. Absagen sind nur in Ausnahmefällen und begründet, spätestens 10 Tage vor Markttermin möglich. Eine regelmässige Teilnahme ist wünschenswert.
- Es dürfen nur im Warenangebot aufgeführte Artikel verkauft werden. Es werden nur reservierte Standplätze vergeben. Die Marktfahrer werden gebeten, selbst für geeignete Standbeleuchtung besorgt zu sein.
- Auffuhr: Diese muss zwischen 08:30 Uhr und 09:00 Uhr vollzogen werden.
Abbau: Vor Marktschluss um 12:00 Uhr darf das Marktareal nicht mit Autos befahren werden. Die Anordnungen von Marktpersonal und Gemeindepolizei sind zu befolgen. Autos sind auf den dafür vorgesehenen Parkplätzen abzustellen. - Anmeldeschluss ist jeweils 14 Tage vor dem Markttermin.
- WICHTIG: bei unentschuldigtem Fernbleiben oder verspäteter Abmeldung ist das Platzgeld gemäss Anmeldung zu bezahlen, zuzüglich einer Rechnungsgebühr von Fr. 50.— (§2 Abs.3 der Vollzugs- und Gebührenordnung zum Marktreglement der Einwohnergemeinde Birsfelden/GRB Nr. 914 vom 31.08.2004)
- *Im Januar und wenn der 1. Samstag im Monat auf einen Feiertag fällt, wird kein Bauernmarkt durchgeführt.
