Regelungen für das Plakatieren bei Wahlen und Abstimmungen

07. März 2024

Das Plakatieren ist eine bewährte Methode, um politische Botschaften während Wahl- und Abstimmungskampagnen zu verbreiten. In der Gemeinde Birsfelden sind jedoch klare Vorschriften zu beachten, um einen fairen und ordnungsgemässen Ablauf sowie die Sicherheit im Strassenverkehr zu gewährleisten.

Gemäss dem Reglement über Reklamen und Signale der Gemeinde Birsfelden dürfen Wahl- und Abstimmungsplakate die Verkehrssicherheit und das Lichtraumprofil nicht beeinträchtigen. Sie dürfen nicht an öffentlichen Gebäuden, Brücken, Kandelabern, Schaltkabinen und Bäumen angebracht werden. Zuwiderhandlungen können gemäss Polizeireglement mit Ordnungsbussen geahndet werden.

Wahl- und Abstimmungsplakate dürfen frühestens sechs Wochen vor dem Urnengang aufgestellt werden und müssen spätestens eine Woche nach der Wahl oder Abstimmung entfernt sein.

Darüber hinaus gilt es zu beachten, dass das Wappen der Gemeinde Birsfelden nicht ohne Genehmigung durch den Gemeinderat verwendet werden darf. Zudem sind bei der Verwendung fremder Bilder oder Grafiken auf Wahl- und Abstimmungsplakaten die Urheberrechte zu berücksichtigen. Verstösse können zu rechtlichen Konsequenzen führen.
Die Gemeinde Birsfelden stellt den Kandidatinnen und Kandidaten sowie den Parteien auf der Website der Gemeinde unter www.birsfelden.ch/abstimmungenundwahlen Merkblätter zur Verfügung, die alle relevanten Informationen zu den Plakatierungsregeln enthalten.

Durch die Einhaltung der Regeln wird nicht nur zur Fairness des Wahl- bzw. Abstimmungsprozesses beigetragen. Es zeigt zudem Respekt für den öffentlichen Raum und die Rechte anderer Bürgerinnen und Bürger.


Gemeindeverwaltung Birsfelden

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