Reklamationen/Rückfragen zu Übertretungsanzeigen (Bussen) im Zusammenhang mit der Automatischen Durchfahrtskontrolle (ADK) richten Sie bitte ausschliesslich per Mail an drchfhrtskntrllbrsfldnch. Die Abteilung Sicherheit & Rettung sowie die Auskunftsstelle ADK sind telefonisch zurzeit nicht erreichbar. Bitte sehen Sie auch von einem Vorsprechen am Schalter ab; es bestehen aktuell erhebliche Wartezeiten.
12. April 2021
Wie Sie der beigefügten Presseerklärung des Bundes entnehmen können, wurde in Deutschland nahe der Grenze zur Schweiz Ende März 2021 das Virus der aviären Influenza (Vogelgrippe) des Subtyps H5N8 in zahlreichen Geflügelhaltungen nachgewiesen. Das Virus ist nach heutigem Erkenntnisstand nicht auf Menschen übertragbar.
Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) hat heute vorbeugende Massnahmen angeordnet, um die Einschleppung des Virus in die Schweiz zu verhindern und eine allfällige Ausbreitung in der Schweiz zu unterbinden Sie finden die Verordnung des Bundes im Anhang.
Die Verordnung des BLV tritt heute Nacht um 0:00 Uhr in Kraft und legt in Grenznähe zu Deutschland sogenannte "geregelte Gebiete" fest.
Im Kanton Basel-Landschaft sind folgende Gemeinden betroffen:
• Anwil
• Arisdorf
• Böckten
• Buus
• Hemmiken
• Hersberg
• Maisprach
• Nusshof
• Ormalingen
• Rickenbach (BL)
• Rothenfluh
• Sissach
• Wintersingen
Ab 10. April 2021 (0:00 Uhr) gelten die folgenden Massnahmen:
In den geregelten Gebieten (oben genannte Gemeinden) gilt vorerst bis 30. April 2021:
Das Einstallen von neuen Herden und das Ausstallen von Herden ist verboten.
Es dürfen keine Märkte und Veranstaltungen mit Hausgeflügel durchgeführt werden.
Gülle und Mist von Hausgeflügel darf nicht aus den geregelten Gebieten verbracht werden.
Dem Veterinärdienst müssen auffällige Häufungen von krankem oder verstorbenen Geflügel gemeldet werden: