26. Juli 2023
Das Abbrennen von privatem Feuerwerk auf dem Birsfelder Gemeindebann ist ab diesem Jahr nur noch eingeschränkt möglich.
Bald ist es wieder so weit: Am 1. August feiert die Schweiz ihren Geburtstag.
Traditionellerweise wird dies auch von vielen Privatpersonen zum Anlass genommen, Feuerwerk abzubrennen, was in der Vergangenheit immer wieder zu Diskussionen geführt hat.
Abgelehnt wird Feuerwerk insbesondere von Tierschützerinnen und Tierschützern aus Rücksicht auf das Tierwohl. Aber auch ältere Menschen, kleine Kinder oder traumatisierte Personen leiden darunter. Nicht zuletzt sorgen auch der Abfall und die hohe Feinstaubbelastung für eine Ablehnung von Feuerwerk in Teilen der Bevölkerung.
Die Gemeinde Birsfelden hat sich in den letzten Jahren intensiv mit der Thematik auseinandergesetzt.
Das neue Polizeireglement der Gemeinde, welches per 1. Juni 2023 in Kraft gesetzt wurde, sieht daher neu folgende Regelungen für den Nationalfeiertag vor:
Die Gemeinde hofft, mit dieser Neuregelung einen Kompromiss zwischen der Feuerwerkstradition auf der einen Seite und dem Bedürfnis nach Ruhe und Sauberkeit auf der anderen Seite gefunden zu haben. Eine identische Regelung gilt neu auch im Kanton Basel-Stadt.
Wir bitten alle Birsfelderinnen und Birsfelder sowie deren Gäste sich an die neuen Regelungen zu halten und um gegenseitige Rücksichtnahme.
Gemeinde Birsfelden