Reklamationen/Rückfragen zu Übertretungsanzeigen (Bussen) im Zusammenhang mit der Automatischen Durchfahrtskontrolle (ADK) richten Sie bitte ausschliesslich per Kontaktformular an die Gemeinde. Die Abteilung Sicherheit & Rettung sowie die Auskunftsstelle ADK sind telefonisch zurzeit nicht erreichbar. Bitte sehen Sie auch von einem Vorsprechen am Schalter ab; es bestehen aktuell erhebliche Wartezeiten.
27. März 2024
Die Leinenpflicht für Hunde gilt im Kanton Basel-Landschaft vom 1. April bis zum 31. Juli im Wald und an den Waldsäumen.
Während der Hauptsetz- und Brutzeit sind Wildtiere durch freilaufende Hunde im Wald oder in Waldesnähe besonders gefährdet. Es kommt immer wieder vor, dass Wildtiere von Hunden zu Tode gehetzt werden.
Die Behörden appellieren an die Hundehalterinnen und Hundehalter und bitten diese, sich zwischen April und Ende Juli an die Leinenpflicht zu halten.
Wer seinen Hund im Waldgebiet und an Waldrändern in dieser Zeit trotzdem frei laufen lässt, verstösst gegen das Wildtier- und Jagdgesetz und riskiert eine Geldbusse sowie ein entsprechendes Strafverfahren.