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Höchste Wald­brand­gefahr: Abso­lutes Feuer­verbot im ganzen Kanton

24. Juli 2026

Die anhaltende Trockenheit hat sich im Kanton Basel-Landschaft weiter verschärft. Aufgrund der warmen Temperaturen und der ausbleibenden Niederschläge gilt neu die höchste Gefahrenstufe 5: Sehr grosse Waldbrandgefahr.

Der Kantonale Führungsstab (KFS) erlässt deshalb per 24. Juli 2026, 12.00 Uhr, ein absolutes Feuerverbot im Freien. Dieses gilt nicht nur im Wald und an Waldrändern, sondern neu auch im Offenland sowie im gesamten Siedlungsgebiet.

Zur Lage und Neuigkeiten

Mit Verfügungen vom 25., 29. Juni, 3., 13. und 16. Juli 2026 hat der Kanton Basel-Landschaft diverse Massnahmen zum Schutz von Menschen, Tieren und Umwelt ergriffen. Die anhaltende Trockenheit und die fehlenden Niederschläge haben die Brandgefahr auch im Siedlungsgebiet weiter erhöht. Neu gilt im Kanton Basel-Landschaft die höchste Waldbrandgefahrenstufe 5 (sehr grosse Gefahr). Aufgrund der vorliegenden Prognosen muss zudem mit einer weiteren Verschärfung der Lage gerechnet werden.

Neue zusätzliche Massnahme

Aufgrund der geschilderten Lage verfügt der Kanton Basel-Landschaft per 24. Juli 2026, 12.00
Uhr, bis auf Widerruf folgende zusätzliche Massnahme:

  • Es ist verboten, im Freien Feuer zu entfachen. 
  • Davon ausgenommen ist die Verwendung von Gas- und Elektrogrills im Siedlungsgebiet.

Vorsicht im Wald

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit leidet der Wald stark unter Trockenstress und es muss mit
spontanen Astabbrüchen und umstürzenden Bäumen gerechnet werden. Deshalb ist bei Waldbesuchen erhöhte Aufmerksamkeit geboten. Allfällige Absperrungen sind zwingend einzuhalten.

Bestehende Massnahmen gelten weiterhin

Medienmitteilung vom 16. Juli 2026

  • Feuerwerk: Es gilt ein absolutes Feuerwerksverbot im ganzen Kanton.
  • Motorfahrzeuge: Verboten ist das Abstellen von Motorfahrzeugen auf Grünflächen, Stoppelfeldern, Feldern und Wiesen.
  • Wasserentnahme: Für sämtliche Fliessgewässer im Kanton gilt ein generelles Wasserentnahmeverbot. Dies gilt namentlich auch für von der Bau- und Umweltschutzdirektion bewilligte Wasserentnahmen. Davon ausgenommen sind die Birs und der Rhein.

Medienmitteilung vom 29. Juni 2026

  • Ergolz: Das Bade-, Betretungs- und Fischereiverbot an der Ergolz gilt von Sissach (ARA Ergolz 1) bis zur Mündung in den Rhein.

Medienmitteilung vom 25. Juni 2026

  • Waldbrandgefahr: Generell verboten ist das Steigenlassen von Himmelslaternen beziehungsweise Heissluft-Ballons – unabhängig davon, ob diese gekauft oder selbst hergestellt wurden –, die durch offenes Feuer angetrieben werden. Zudem ist es untersagt, brennende Zigaretten, andere Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen.

Medienmitteilung vom 24. Juni 2026

  • Birs: Bade- und Betretungsverbot für Menschen und Tiere sowie Fischereiverbot am Unterlauf der Birs.

Tagesaktuelle Informationen finden Sie auf: Kantonale Online-Informations-Plattform «Trockenheit».

Feuerwerksverbot seit 17.7.2026  (Feuerwehr Münchenstein)
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