Reklamationen/Rückfragen zu Übertretungsanzeigen (Bussen) im Zusammenhang mit der Automatischen Durchfahrtskontrolle (ADK) richten Sie bitte ausschliesslich per Kontaktformular an die Gemeinde. Bitte sehen Sie auch von einem Vorsprechen am Schalter ab; es bestehen immer wieder erhebliche Wartezeiten.
23. August 2022
Beim Feuer machen ist immer noch Vorsicht geboten. Die Waldbrandgefahr im Kanton Basel-Landschaft ist immer noch erheblich (neu Waldbrandgefahrenstufe 3). Das heisst: Es ist nach wie vor verboten, im Wald und an Waldrändern Feuer zu entfachen (Mindestabstand 50 Meter). Das Feuerverbot im Offen- und Kulturland hingegen wird aufgehoben.
Nach den teilweise kräftigen Niederschlägen der vergangenen Tage hat sich die Waldbrandgefahr im Kanton Basel-Landschaft verringert. Die Waldbrandgefahrendstufe ist neu auf 3. Das Feuerverbot im Offen- und Kulturland wird deshalb aufgehoben. Auch aufgrund der prognostizierten sehr schönen und warmen Wetterperiode besteht in den meisten Teilen des Kantons Basel-Landschaft aber weiterhin eine erhebliche Waldbrandgefahr. Die lokale Waldbrandgefahr kann von der generellen Waldbrandgefahr abweichen.
Der Kantonale Führungsstab ruft die Bevölkerung auch künftig generell zum sparsamen Umgang mit Wasser auf. Im Kanton Basel-Landschaft gelten aktuell folgende Massnahmen: