Ersatzwahl Regierungsrat vom 14. Juni 2026: Wichtige Fristen für Parteien
18. März 2026
Die Gemeinde Birsfelden informiert über die nächsten organisatorischen Schritte zur Ersatzwahl in den Regierungsrat vom 14. Juni 2026. Für Wahlvorschläge, Prospekte und Wahlplakate gelten verbindliche Fristen.
Wahlvorschläge für die Ersatzwahl müssen bis Montag, 13. April 2026, 12.00 Uhr, bei der Landeskanzlei eingereicht werden. Danach werden die Parteien über das weitere Vorgehen informiert. Insbesondere darüber, ob eine stille Wahl zustande kommt oder eine Urnenwahl durchgeführt wird.
Für den Wahlkampf organisiert die Gemeinde Birsfelden, bei ausreichend hoher Beteiligung, einen gemeinsamen Prospektversand sowie Plakatständer an verschiedenen Standorten in der Gemeinde. Beide Angebote kommen nur dann zustande, wenn sich mindestens drei Parteien, Gruppen oder Einzelpersonen anmelden. Interessierte müssen sich bis Montag, 13. April 2026, 16.00 Uhr, schriftlich bei den Einwohnerdiensten Birsfelden anmelden.
Die Wahlprospekte und Wahlplakate müssen bis Donnerstag, 7. Mai 2026, 16.00 Uhr, bei den Einwohnerdiensten abgegeben werden. Der Prospektversand erfolgt an alle Haushaltungen in Birsfelden (ca. 6'100 Exemplare, Format maximal A5). Couvert- und Portokosten übernimmt die Gemeinde. Das Einpacken würde am Montag, 11.05.2026, 15.00 Uhr stattfinden.
Die Plakatständer werden durch die Gemeinde geliefert, aufgestellt und später wieder entfernt. Sie stehen an folgenden Standorten: Piazetta, Sternenfeldschulhaus, Dorfbrunnen Hardstrasse sowie in der Nähe der Wartenbergstrasse.
Abteilung Einwohnerdienste
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