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Wichtige Änderung bei der Einreichung der Steuererklärung

10. Februar 2025

Ab dem Steuerjahr 2024 gibt es eine Neuerung für die Einreichung Ihrer Steuererklärung: Diese muss neu direkt an die Steuerverwaltung des Kantons Baselland in Liestal gesendet werden.

Warum diese Änderung?
Mehrere Kantone haben beschlossen, die Abläufe in der Steuerverwaltung zu vereinheitlichen. Für den Kanton Baselland bedeutet dies, dass Steuererklärungen künftig zentral in Liestal vorerfasst werden.

So reichen Sie Ihre Steuererklärung ein:
Per Post:      Steuerverwaltung Kanton Baselland
                     Rheinstrasse 33, Postfach
                     4410 Liestal

Online: Falls Sie Ihre Steuererklärung über E-Tax BL einreichen, ändert sich für Sie nichts.

Bei der Gemeindeverwaltung (am Schalter oder Einwurf in Briefkasten): Falls Sie Ihre Steuererklärung weiterhin bei Ihrer Gemeinde einreichen, wird sie automatisch nach Liestal weitergeleitet.

Wichtig: Die Veranlagung der Steuererklärung erfolgt weiterhin in der Gemeindeverwaltung Birsfelden.

Für allgemeine Fragen zur Steuererklärung oder zur Veranlagungsverfügung von natürlichen Personen steht Ihnen das Team der Abteilung Finanzen & Steuern der Gemeinde Birsfelden weiterhin gerne zur Verfügung.


Vielen Dank für Ihr Verständnis!

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