Reklamationen/Rückfragen zu Übertretungsanzeigen (Bussen) im Zusammenhang mit der Automatischen Durchfahrtskontrolle (ADK) richten Sie bitte ausschliesslich per Mail an drchfhrtskntrllbrsfldnch. Die Abteilung Sicherheit & Rettung sowie die Auskunftsstelle ADK sind telefonisch zurzeit nicht erreichbar. Bitte sehen Sie auch von einem Vorsprechen am Schalter ab; es bestehen aktuell erhebliche Wartezeiten.
08. Mai 2025
An der Gemeindeversammlung vom 7. April 2025 wurden die folgenden Beschlüsse gefasst, welche dem fakultativen Referendum unterliegen:
Innert Frist, d. h. innert 30 Tagen seit Beschlussfassung (§ 49, Gemeindegesetz), ist kein Referendum gegen die Beschlüsse ergriffen worden.
Die Gemeindeverwaltung stellt fest, dass die Beschlüsse der Gemeindeversammlung vom 7. April 2025 in Rechtskraft erwachsen sind.