An der Gemeindeversammlung vom 23. Juni 2025 wurden die folgen-den Beschlüsse gefasst, welche dem fakultativen Referendum unterliegen:
- Schaffung der Möglichkeit zur Objektfinanzierung im Frühbereich: Anpassung von § 2 Absatz 4 im FEB-Reglement
Die Anpassung von § 2 Absatz 4 im FEB-Reglement (Schaffung der Möglichkeit zur Objektfinanzierung im Frühbereich) wird genehmigt. - Projekt Zentralisierung Musikschule und Projektkosten für Schulraumsanierung und -erweiterung – Kredit über CHF 30.18 Mio.: Abnahme der Schussabrechnung
Die Schlussabrechnung der Sondervorlage "Schulraumplanung und -sanierung: Projekt Zentralisierung Musikschule und Projektkosten für Schulraumsanierung und -erweiterung – Kredit über CHF 30.18 Mio.", welche eine Kreditunterschreitung von CHF 8'456'138.26 ausweist, wird von der Gemeindeversammlung abgenommen. - Primarschulhäuser und Musikschule – Kredit über CHF 880'000. – für Schulmobiliar: Abnahme der Schlussabrechnung
Die Schlussabrechnung der Sondervorlage "Schulmobiliar für Primarschulhäuser und Musikschule – Kredit über CHF 880'000.–", welche eine Kreditunterschreitung von CHF 162'188.– ausweist, wird von der Gemeindeversammlung abgenommen.
Innert Frist, d.h. innert 30 Tagen seit Beschlussfassung (§ 49, Gemeindegesetz), ist kein Referendum gegen die Beschlüsse ergriffen worden. Die Gemeindeverwaltung stellt fest, dass die Beschlüsse der Gemeindeversammlung vom 23. Juni 2025 in Rechtskraft erwachsen sind.