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Beschlüsse der Gemeinde­versammlung vom 21. September 2026 rechtskräftig

23. Oktober 2026

An der Gemeindeversammlung vom 21. September 2026 wurden die folgenden Beschlüsse gefasst, welche dem fakultativen Referendum unterliegen:

  • Teilrevision "Reglement über die Begrenzung von Zusatzbeiträgen zu den Ergänzungsleistungen"
    Das teilrevidierte "Reglement über die Begrenzung von Zusatzbeiträgen zu den Ergänzungsleistungen" mit Änderungen in den § 3 (Absätze 1, 2, 5, 6 und 7) und § 4 (alle Absätze) wird genehmigt.
  • Totalrevision Reglement über das unbeschränkte Parkieren
    Die Totalrevision des Reglements über das unbeschränkte Parkieren wird genehmigt.
  • Sondervorlage: Investitionskredit Neugestaltung Aussenraum Areal Hardstrasse
    1. Für die Umsetzung "Neugestaltung Aussenraum Areal Hardstrasse" wird ein Investitionskredit von CHF 2'247'000 bewilligt.
    2. Lohn- und Materialpreisänderungen gegenüber der Preisbasis (Baupreisindex Nordwestschweiz, Hochbau, vom Oktober 2025, Indexstand: 118.3; Basis Oktober 2020 = 100) werden mitbewilligt und sind in der Abrechnung nachzuweisen.

Innert Frist, d. h. innert 30 Tagen seit Beschlussfassung (§ 49, Gemeindegesetz), ist kein Referendum gegen einen der Beschlüsse ergriffen worden.
Die Gemeindeverwaltung stellt fest, dass die Beschlüsse der Gemeindeversammlung vom 21. September 2026 in Rechtskraft erwachsen sind.

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