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Beschlüsse der Gemeinde­versammlung vom 16. Dezember 2024 rechtskräftig

17. Januar 2025

An der Gemeindeversammlung vom 16. Dezember 2024 wurden die folgenden Beschlüsse gefasst, welche dem fakultativen Referendum unterliegen:

  • Mutation Hagnauweg: Strassennetzplan / Bau- und Strassenlinienplan / Zonenplan
    Die Mutation Hagnauweg, bestehend aus der Anpassung des Strassennetzplans, des Bau- und Strassenlinienplans, Teilgebiet Süd 1 sowie des Zonenplans Siedlung wird genehmigt.
  • Totalrevision Einbürgerungsreglement
    Das totalrevidierte Einbürgerungsreglement wird genehmigt.
  • Neue Gemeindeverwaltung – Kredit über CHF 4.3 Mio. für Umbau, technische Ausstattung, Möblierung und Umzug: Abnahme der Schlussabrechnung
    Die Schlussabrechnung der Sondervorlage "Neue Gemeindeverwaltung – Kredit über CHF 4.3 Mio. für Umbau, technische Ausstattung, Möblierung und Umzug", welche eine Kreditunterschreitung von CHF 14'272.14 ausweist, wird von der Gemeindeversammlung abgenommen.
  • Sondervorlage: Investitionskredit für die Baufeldbereitstellung Areal Hardstrasse
    1. Für die Umsetzung der Baufeldbereitstellung sowie die Neugestaltung der Umgebung Kindergarten Schützenstrasse wird ein Investitionskredit von CHF 2'547'000.– bewilligt.
    2. Lohn- und Materialpreisänderungen gegenüber der Preisbasis (Baupreisindex Nordwestschweiz, Hochbau, vom April 2024, Indexstand: 117.6; Basis Oktober 2020 = 100) werden mitbewilligt und sind in der Abrechnung nachzuweisen.
  • Einführung automatischer Durchfahrtskontrollen zur Verhinderung des Ausweichverkehrs
    1. Für die Umsetzung der automatischen Durchfahrtskontrolle wird ein Investitionskredit von CHF 490'000 bewilligt.
    2. Lohn- und Materialpreisänderungen gegenüber der Preisbasis (Baupreisindex Nordwestschweiz, Tiefbau, vom April 2024, Indexstand: 114.3; Basis Oktober 2020 = 100) werden mitbewilligt und sind in der Abrechnung nachzuweisen.
Innert Frist, d. h. innert 30 Tagen seit Beschlussfassung (§49, Gemeindegesetz), ist kein Referendum gegen die Beschlüsse ergriffen worden.
Die Gemeindeverwaltung stellt fest, dass die Beschlüsse der Gemeindeversammlung vom 16. Dezember 2024 in Rechtskraft erwachsen sind.

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