Beschlüsse der Gemeindeversammlung vom 22. Juni 2026 rechtskräftig
23. Juli 2026
An der Gemeindeversammlung vom 22. Juni 2026 wurde der folgende Beschluss gefasst, welcher dem fakultativen Referendum unterliegt:
- Areal Zentrum, Freigabe Baurechte
1. Der Gemeinderat erhält die Kompetenz zur Verhandlung und zum Abschluss der Baurechtsverträge mit:
a. Baugenossenschaft wohnen&mehr, Baurechtsparzellen 1/A1+A2 und 2/A3
b. Wohngenossenschaft Redingbrücke, Baurechtsparzellen 3/B1/B2
2. Die Anfangsbaurechtszinsen der Baurechtsparzellen betragen:
a. Baurechtsparzellen 1/A1+A2 und 2/A3 CHF 344'000.– / Jahr
b. Baurechtsparzelle 3/B1/B2 zwischen CHF 80'000.– und CHF 106'000.– / Jahr
3. Das Bestandsgebäude auf der Baurechtsparzelle 2/A3 Birspark 2 wird an die Baurechtsnehmerin Baugenossenschaft wohnen&mehr zum Schätzwert von CHF 1'700'000.– übergeben. Davon können notwendige und nachgewiesene Rückbau-, Schadstoffsanierungs- und Erdbebenertüchtigungsmassnahmen abgezogen werden. Der effektive Kaufpreis kann nicht weniger als CHF 1.– betragen.
Innert Frist, d. h. innert 30 Tagen seit Beschlussfassung (§ 49, Gemeindegesetz), ist kein Referendum gegen den Beschluss ergriffen worden.
Die Gemeindeverwaltung stellt fest, dass der Beschluss der Gemeindeversammlung vom 22. Juni 2026 in Rechtskraft erwachsen ist.
