Änderungen bei Reglementen und Verordnungen
02. Juli 2026
In den vergangenen Monaten wurden durch die Gemeindeversammlung und den Gemeinderat die folgenden Reglemente und Verordnungen beschlossen, respektive in Kraft gesetzt, angepasst oder aufgehoben:
- Aufhebung des Reglements über Abstimmungserläuterungen bei kommunalen Abstimmungen
(Aufhebung; per 3. März 2026)
Das Reglement stammte aus dem Jahr 1985 und entsprach in mehreren Punkten nicht mehr den heutigen rechtlichen und sprachlichen Anforderungen. Gleichzeitig regelt § 13 der Verordnung zum Gesetz über die politischen Rechte (VO GpR) des Kantons Basel-Landschaft das Vorgehen und den Inhalt von Abstimmungserläuterungen bereits detailliert. Ein entsprechender "Verweis" kann deshalb neu im Verwaltungs- und Organisationsreglement (VOR) verankert werden (siehe nachfolgend). Das Reglement über Abstimmungserläuterungen bei kommunalen Abstimmungen wurde in der Folge aufgehoben. - Verwaltungs- und Organisationsreglement
(Teilrevision; per 3. März 2026 in Kraft gesetzt)
Das Verwaltungs- und Organisationsreglement wurde um den Artikel § 7.1 „Abstimmungs-unterlagen bei kommunalen Abstimmungen“ ergänzt. Dieser legt fest, dass sich die Ausgestaltung der kommunalen Abstimmungsunterlagen an § 13 VO GpR orientiert und definiert die entsprechenden Zuständigkeiten auf Gemeindeebene. - Regionaler Führungsstab RHEIN: Genehmigung Statuten und Beitritt Zweckverband
(Beitritt Zweckverband RFS Rhein & Genehmigung Statuten per 1. Mai 2026)
An der Gemeindeversammlung vom 15. Dezember 2025 wurde der Beitritt zum Zweckverband Regionaler Führungsstab Rhein per 1. Mai 2026 beschlossen. Auch mussten die Statuten des Zweckverbandes entsprechend genehmigt werden. Der RFS Rhein ersetzt den ehemaligen Gemeindeführungsstab und hat seine Tätigkeit inzwischen aufgenommen. - Reglement Musikschule
(Teilrevision; per 1. Juli 2026 in Kraft gesetzt)
Das Reglement betreffend die Musikschule wurde um die Kostenbeiträge für die drei Kurse "Kinderchor", "Bandunterricht" und "Ensembles" ergänzt, welche seit einiger Zeit angeboten werden. Gleichzeitig wurden im Anhang des Reglements noch wenige redaktionelle Anpas-sungen gemacht. - Aufhebung Reglement für die Finanzkommission
(Aufhebung; per 16. Juni 2026)
Das Reglement für die Finanzkommission wurde im Jahr 2013 erlassen. Die Finanzkommission war eine beratende, ständige Kommission des Gemeinderates. Sie hatte beratenden Charakter und verfügte über keine Entscheidungskompetenzen. Die fachliche Prüfung von Finanzgeschäften wird heute durch die Verwaltung sowie den Gemeinderat sichergestellt. Somit wurde die Finanzkommission schon seit einiger Zeit nicht mehr einberufen und eine Weiterführung war nicht mehr gerechtfertigt. Die Kommission wird daher aufgelöst und das dazugehörige Reglement aufgehoben. - Anpassung Kompetenzordnung
(Teilrevision; per 1. Juli 2026 in Kraft gesetzt)
In der bestehenden Kompetenzordnung drängten sich – aufgrund einiger Änderungen in Reglementen – Anpassungen und Nachführungen bei den sogenannten "Kompetenzdelegationen" auf. Gleichzeitig wurden wenige sprachliche Anpassungen vorgenommen.
Alle aktuellen Reglemente und Verordnungen können hier auf der Website der Gemeinde eingesehen und auch heruntergeladen werden.
