21. August 2025
In den vergangenen Monaten wurden durch die Gemeindeversammlung und den Gemeinderat die folgenden Reglemente und Verordnungen beschlossen, respektive in Kraft gesetzt, aufgehoben oder angepasst:
Ausführungsverordnung zum Reglement über das unbeschränkte Parkieren
(Teilrevision; per 1. Mai 2025 in Kraft gesetzt)
In der bisherigen Fassung war die Definition der "Regelmässigen Benutzung" beim Nachtparking teilweise missverständlich formuliert. Diese wurden nun präzisiert und vereinfacht.
Verordnung zum Personalreglement
(Teilrevisionen; per 1. Mai 2025 resp. per 1. Juni in Kraft gesetzt)
In der bisherigen Fassung war keine Regelung vorhanden betr. Umwandlung vom 13. Monatslohn in Ferien. Auch gab es keine Vorgabe wie Arbeitseinsätze an einem Brückentag entschädigt werden. Beides wurde nun vom Gemeinderat geregelt und in der Personalverordnung entsprechend aufgenommen.
Aufhebung des Reglements betreffend die Erschliessung und Ausbeutung von Materialgruben in der Gemeinde Birsfelden vom 13. Juni 1950
(Aufhebung; per 26. Juni 2025)
Es gibt seit langer Zeit keine Materialgruben mehr in Birsfelden. Trotzdem wurde das dazugehörige Reglement nie offiziell aufgehoben. Die Gemeindeversammlung hat daher auf Vorschlag vom Gemeinderat der Aufhebung des Reglements zugestimmt.
Reglement Musikschule
(Teilrevision; per 1. Juli 2025 in Kraft gesetzt)
Die Kostenbeiträge für die Musikschule wurden seit 2010 nicht mehr angepasst. Zudem wurde festgestellt, dass seit der letzten Anpassung eine Teuerung von 7 % aufgelaufen war. Die Gemeindeversammlung hat daher auf Vorschlag des Gemeinderates der Erhöhung der Kostenbeiträge zugestimmt. Daneben gab es im Reglement wenige redaktionelle sowie inhaltliche Anpassungen.
Polizeireglement inkl. neuer Verordnung Teilfahrverbot Gemeindestrassen mit automatischer Durchfahrtskontrolle
(Teilrevision; per 1. September 2025 in Kraft gesetzt)
An der Gemeindeversammlung vom 16. Dezember 2024 wurde das Projekt "Einführung automatischer Durchfahrtskontrollen zur Verhinderung des Ausweichverkehrs" bewilligt. Dabei werden die Kennzeichen der Fahrzeuge durch Kameras temporär erfasst und mit einer Berechtigtenliste abgeglichen. Das System wird per 1. September 2025 in Betrieb genommen. Aufgrund der geplanten automatisierten Datenverarbeitung mussten Grundsätze und Rahmenbedingungen im Polizeireglement aufgenommen werden. Ebenfalls wurde eine neue Verordnung "Teilfahrverbot Gemeindestrassen mit automatischer Durchfahrtskontrolle" erstellt und per 1. September 2025 in Kraft gesetzt. Sie ersetzt die Verordnung temporäre Sperrung Gemeindestrassen.
Aufhebung der Verordnung temporäre Sperrung Gemeindestrassen
(Aufhebung; per 31. August 2025)
Infolge der neuen Verordnung "Teilfahrverbot Gemeindestrassen mit automatischer Durchfahrtskontrolle" hat diese Verordnung keine Notwendigkeit mehr. Sie wurde vom Gemeinderat daher aufgehoben.
Alle aktuellen Reglemente und Verordnungen können auf der Website der Gemeinde eingesehen und auch heruntergeladen wer-den.