Anmeldung für die Birsfelder Warenmärkte
Informationen und Regeln
- Es dürfen nur im Warenangebot aufgeführte Artikel verkauft werden. Es werden nur reservierte Standplätze vergeben. Die Marktfahrer werden gebeten, eigene Marktstände mitzubringen und selbst für geeignete Standbeleuchtung besorgt zu sein. Eine Standanschrift ist obligatorisch und gut sichtbar anzubringen.
- Auffuhr: Diese muss zwischen 06.00 Uhr und 08.00 Uhr vollzogen werden.
Abbau: Vor Marktschluss um 18.00 Uhr darf das Marktareal nicht mit Autos befahren werden. Die Anordnungen der Marktchefin und der Gemeindepolizei sind zu befolgen. - Das Abstellen von Fahrzeugen ist nur auf dem zugewiesenen Parkplatz erlaubt. Grünflächen dürfen nicht befahren werden! Ausnahmebewilligungen erteilt das Marktbüro.
- Bei Nichterscheinen bis 08.00 Uhr wird der reservierte Standplatz an einen anderen Marktfahrer weitergegeben.
- Anmeldeschluss ist jeweils einen Monat vor dem Markt. Wer den zugeteilten Standplatz nicht benützen kann, hat dies mindestens 10 Tage vor dem Markttermin dem Marktbüro mitzuteilen.
- WICHTIG: bei unentschuldigtem Fernbleiben oder verspäteter Abmeldung ist das Platzgeld gemäss Anmeldung zu bezahlen, zuzüglich einer Rechnungsgebühr von Fr. 50.— (§2 Abs.3 der Vollzugs- und Gebührenordnung zum Marktreglement der Einwohnergemeinde Birsfelden/GRB Nr. 914 vom 31.08.2004)
