Für Einwohnerinnen und Einwohner in Birsfelden und des Freuler Quartiers (Muttenz), für in Birsfelden oder im Freuler Quartier (Muttenz) ansässige Unternehmen und Institutionen sowie für auswärtig wohnhafte Eigentümerinnen und Eigentümer von Liegenschaften in Birsfelden oder im Freuler Quartier (Muttenz)
Neuzuziehende Berechtigte sowie Berechtigte mit einem neuen Fahrzeugkontrollschild können für das auf ihren Namen registrierte Kontrollschild eine unbefristete Durchfahrtsbewilligung beantragen.
Auswärtig wohnhafte Eigentümerinnen und Eigentümer von Liegenschaften in Birsfelden oder im Freuler Quartier (Muttenz) können für das auf ihren Namen registrierte Kontrollschild oder für dasjenige einer mit der Liegenschaftsverwaltung beauftragten Person eine unbefristete Durchfahrtsbewilligung beantragen.
Für Spezialfälle können Berechtigte pro Monat maximal 2 jeweils auf 5 Tage befristete Durchfahrtsbewilligungen beantragen. In begründeten Fällen kann die Frist auf maximal ein Jahr erstreckt sowie die Anzahl Anträge erhöht werden.
Die Durchfahrtsbewilligung ist kostenlos und an das Kontrollschild des Fahrzeuges gebunden. Anträge sind mindestens 2 Arbeitstage vor gewünschtem Gültigkeitsbeginn einzureichen.