Für Einwohnerinnen und Einwohner in Birsfelden und des Freuler Quartiers (Muttenz) sowie für in Birsfelden oder im Freuler Quartier (Muttenz) ansässige Unternehmen und Institutionen
Neuzuziehende Berechtigte sowie Berechtigte mit einem neuen Fahrzeugkontrollschild können für das auf ihren Namen registrierte Kontrollschild eine unbefristete Durchfahrtsbewilligung beantragen.
Für Spezialfälle können Berechtigte pro Monat maximal 2 jeweils auf 5 Tage befristete Durchfahrtsbewilligungen beantragen. In begründeten Fällen kann die Frist auf maximal ein Jahr erstreckt sowie die Anzahl Anträge erhöht werden.
Die Durchfahrtsbewilligung ist kostenlos und an das Kontrollschild des Fahrzeuges gebunden. Anträge sind mindestens 2 Arbeitstage vor gewünschtem Gültigkeitsbeginn einzureichen.