Vor Einbruch des Winters bietet sich die Gelegenheit, Hecken und Sträucher zurückzuschneiden. Das Schnittgut kann anschliessend mit dem letzten Häckseldienst des Jahres verarbeitet werden.
Ein Rückschnitt von Hecken, Sträuchern und Bäumen dient primär der Verkehrssicherheit. Er ist aber auch ein Schutz vor rechtlichen Problemen: Grundeigentümer/innen können unter bestimmten Umständen zur Verantwortung gezogen werden, wenn die Sicht beeinträchtigende Pflanzen entlang der Parzellengrenze nicht zurück-geschnitten oder entfernt wurden und es deshalb zu Schäden oder Unfällen kommt.
Das Polizeireglement der Gemeinde Birsfelden schreibt analog zum kantonalen Gesetz über das Strassenwesen vor, dass überhängende Äste und Zweige an öffentlichen Strassen bis auf eine Höhe von 4.50 m und bei öffentlichen Trottoirs bis auf eine Höhe von mindestens 2.50 m nicht über die Parzellengrenze hinausragen dürfen. Auch darf die Wirkung der öffentlichen Beleuchtung sowie die Sicht auf Strassensignale, Strassentafeln und Hausnummern nicht beeinträchtigt werden.
Einfriedungen an Strassenkreuzungen dürfen zudem die Übersicht nicht behindern. Sie sollten daher nicht nur einmal jährlich zurückgeschnitten, sondern dauernd niedrig gehalten werden (maximale Höhe 1,20 Meter).
Bessere Sicht bedeutet mehr Sicherheit auf der Strasse. Durch in das Lichtraumprofil hineinragende Äste oder zu gross gewachsene Hecken und Sträucher kommt es häufig zu Sichtbeeinträchtigungen.
Kennen Sie schon den Häckseldienst der Gemeinde?
Wenn Hecken und Sträucher vor Einbruch des Winters zurückgeschnitten werden, bietet sich die Gelegenheit, das Schnittgut durch den Häckseldienst der Gemeinde vor Ort zu Häcksel verarbeiten zu lassen. Dies ermöglicht das fachgerechte Kompostieren Ihrer Gartenabfälle.
Weitere Informationen zum Häckseldienst der Gemeinde finden Sie hier.