Einbürgerung

Sie möchten ein Gesuch um ordentliche Einbürgerung in der Gemeinde Birsfelden stellen?

In unserem Einbürgerungsreglement der Gemeinde Birsfelden können Sie die Bedingungen und die Voraussetzungen auf kommunaler Stufe dafür entnehmen. Zu beachten sind jedoch auch die kantonalen und eidgenössischen Voraussetzungen. Erfüllen Sie sämtliche Voraussetzungen und möchten den Einbürgerungsprozess starten, dann kontaktieren Sie die Abteilung Einwohnerdienste. Gerne erläutern wir Ihnen dann das genaue Vorgehen.

Bei der erleichterten Einbürgerung (Einbürgerung ausländischer Ehepartner von Schweizerinnen oder Schweizern sowie von Kindern eines schweizerischen Elternteils, welche das Schweizer Bürgerrecht noch nicht besitzen) trifft das Amt für Migration und Bürgerrecht BL (AfMB BL) die erforderlichen Vorabklärungen zu Handen des Bundes, welcher dann über die Einbürgerung entscheidet. Das Gesuchformular erhalten Sie direkt vom AfMB BL.

Bei der erleichterten Einbürgerung der 3. Ausländergeneration entscheidet der Bund direkt über das Einbürgerungsgesuch, die Prüfung durch Kanton und Gemeinde entfällt. Deshalb müssen Sie sich bei Fragen sowie für die Anforderung des Gesuchformulars direkt an das Staatssekretariat für Migration (SEM) wenden.

Einwohner­dienste

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