Allmend­nutzungs­bewil­ligung

Sie beanspruchen z.B. für Ihre Baustelle oder eine Standaktion die öffentliche Allmend? (z.B. das Trottoir oder die Parkfelder der blauen Zone)

Der Anspruch an öffentlicher Allmend ist bewilligungspflichtig. Für die Ausstellung einer Allmend-Nutzungsbewilligung senden Sie bitte das ausgefüllte Antragsformular per Mail an die Gemeinde­polizei oder kommen Sie an unseren Schalter und erläutern Ihr Vorhaben direkt.

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Antrag Allmendnutzung - Onlineformular
Allmendverordnung
Sicherheit & Rettung
Bauen und Wohnen, Freizeit und Veranstaltungen, Sicherheit und Bevölkerungsschutz

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