Sie möchten gerne einen Verkaufsstand auf der Allmend aufstellen und regelmässig oder einmalig eigene Waren verkaufen? Oder planen Sie eine Standaktion (Politik, Verein etc.) auf öffentlicher Allmend?
Der Anspruch an öffentlicher Allmend ist bewilligungspflichtig.
Verkaufsstand:
Wir unterscheiden zwischen einer Jahresverkaufsbewilligung und einer Tagesbewilligung. Bitte füllen Sie das entsprechende Formular aus und senden Sie es komplett ausgefüllt an die Abteilung Sicherheit & Rettung oder kommen Sie an unserem Schalter vorbei und erläutern Ihr Vorhaben direkt.
Standaktion:
Für eine Standaktionen benötigen wir von Ihnen folgenden Informationen:
- Name, Vorname, Adresse, Telefonnummer von Gesuchsteller oder verantwortlicher Person
- Datum, Zeit und Dauer der geplanten Aktion
- Rahmen der Aktion (worum handelt es sich, wie ist der Auftritt)
- Bevorzugter Platz
Bitte senden Sie die Informationen per Mail oder Briefpost an die Abteilung Sicherheit & Rettung.
Grundsätzlich sind alle Bewilligungsanträge mind. 10 Tage vor dem jeweiligen Anlass einzureichen und vor dem Anlass zu bezahlen.
+++ Bitte beachten Sie, dass ab dem 1. Juli 2022 eine neue Allmendverordnung gilt. Informationen zum neuen Vorgehen finden Sie unter der Dienstleistung "Allmendnutzungsbewilligung". +++