Vermieter­meldung / Mieter­wechsel

Gemäss Anmeldungs- und Registergesetz BL (ARG) teilen Personen, die in eigenem oder fremdem Namen einer meldepflichtigen Person eine Räumlichkeiten vermieten oder solche bei sich oder in Kollektivhaushalten aufnehmen, dies den Einwohnerdiensten mit. 

Die Meldung muss innerhalb von 14 Tagen nach erfolgtem Ein- oder Auszug an die Einwohner­dienste erfolgen.

Dieser Meldepflicht kann mit dem untenstehenden Meldeformular oder mittels elektronischer Meldung an die Einwohnerdienste nachgekommen werden.

Einwohner­dienste
Bauen und Wohnen

Das könnte Sie auch ­interes­sieren

Datenschutzhinweis

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen.

Notwendige Cookies werden immer geladen