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Beginn der Brut- und Setzzeit: Gehölzschnitt unter Berücksichtigung von Tierschutz

26. März 2025

Im Frühling und Sommer verwandeln sich viele Sträucher, Hecken und Bäume in wichtige Lebensräume für Tiere. Besonders Vögel finden hier Schutz und Brutplätze, z. B. unsere allseits bekannte Amsel und die Mönchsgrasmücke mit ihren braunen und schwarzen, kappenartigem Kopfgefieder. Daher gibt es für das Schneiden von Gehölzen in diesem Zeitraum gesetzliche Vorgaben, um die Fortpflanzung der Tiere nicht zu beeinträchtigen und Tierleid zu verhindern.


Brut- und Setzzeit
Im Kanton Basel-Landschaft ist die Hauptbrut- und Setzzeit vom 1. April bis 31. Juli festgelegt. In dieser Zeit sind starke Schnittmassnahmen oder das Entfernen von Hecken und Strauchgruppen bzw. das Fällen von Bäumen zu vermeiden. Es wird zudem empfohlen, im Frühjahr und Sommer nur selektiv zu schneiden, z. B. einzelne auf das Trottoir überhängende Äste, und auch dabei auf Nester von Vögeln Rücksicht zu nehmen. Wenn sich Brut- und Setzquartiere von Tieren, z. B. Nester von Vögeln, in den Gehölzen befinden, ist der Gehölzschnitt hingegen sogar gesetzlich verboten.
Falls der Schnitt während der Brutzeit unumgänglich ist, können Grundstückseigentümer/innen beim Amt für Wald und Wild eine Ausnahmebewilligung beantragen. Diese wird jedoch nur unter bestimmten Bedingungen erteilt. Die Kosten für eine fachliche Beurteilung sind zudem vom Eigentümer zu tragen.


Wann darf geschnitten werden?

Am besten erfolgt der Rückschnitt der Gehölze ausserhalb der Brut- und Setzzeit, also im Herbst oder Winter, idealerweise zwischen September und Februar. In dieser Zeit sind die Pflanzen weniger empfindlich, und das natürliche Astgerüst ist gut sichtbar, was einen präziseren Schnitt ermöglicht. Fruchttragende Sträucher sollten erst im Februar oder März zurückgeschnitten werden, da sie vor allem Vögeln im Winter wichtige Nahrungsquellen bieten.
Der Gehölzschnitt ist also mehr als nur eine Pflegemassnahme – er hat eine grosse Bedeutung für den Erhalt der Artenvielfalt in unseren Siedlungen. Wer beim Schnitt auf die richtigen Zeiten und Methoden achtet, trägt aktiv zum Schutz der Natur bei.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Interessierte auf den Webseiten von BirdLife Schweiz oder dem Schweizer Vogelschutz.

 
Gemeindeverwaltung Birsfelden
Abteilung Stadtentwicklung & Natur

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