Arbeitslosenhilfe
Zuständige Abteilung: Stadtbüro Was müssen Sie bei einer Kündigung tun? Um die Dienstleistungen der Arbeitslosenkasse beanspruchen zu können, sind folgende Schritte notwendig: Melden Sie sich persönlich am Schalter des Stadtbüros, um das Anmeldeformular zur Arbeitsvermittlung erstellen zu lassen. Bringen Sie folgende Unterlagen mit:
Mit dem Anmeldeformular müssen Sie sich umgehend ins Regionale Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) Pratteln begeben. Dort erhalten Sie das Antragsformular für die Arbeitslosenentschädigung und weitere relevante Unterlagen. Sollte Ihre Meldung beim RAV nicht innert eines Arbeitstages erfolgen, besteht frühestens ab Meldedatum beim RAV Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung. Denken Sie daran, dass Sie sich schon jetzt - während der laufenden Kündigungsfrist - um eine neue Arbeitsstelle bemühen müssen. Weiterführende Informationen finden Sie hier.
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