Kommunale Beihilfe
Zuständige Abteilung: Stadtbüro Die kommunale Beihilfe wird jeweils Ende Jahr an Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen, welche die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen, überwiesen. Die Anspruchsberechtigten werden vorgängig durch die Gemeinde informiert. Dokument 15-4_Kommunale_Beihilfe.pdf (pdf, 14.3 kB)
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