Abwasserentsorgung
Zuständige Abteilung: Umwelt, Ver- und Entsorgung Wir sorgen durch Planung, Bau und Instandhaltung der Entwässerungsanlagen dafür, dass das Abwasser aus den Haushalten und Betrieben via Kanalisation zur Abwasserreinigungsanlage gelangt und dort gereinigt wird. Die Finanzierung erfolgt über die Entwässerungsgebühren und Anschlussbeiträge. Die Regenwassermenge, welche in die Kanalisation eingeleitet wird, ist ebenfalls gebührenpflichtig. Wir empfehlen Ihnen, das Dachwasser zu versickern. Versickerungsanlagen sind bewilligungspflichtig. Hauskanalisationen sind Eigentum des Hausbesitzers. Sollte festgestellt werden, dass die Hauskanalisation verstopft ist, so muss der Hausbesitzer dafür besorgt sein, dass diese wieder funktionstüchtig ist. Eine Kanalreinigungsfirma kann weiterhelfen. Kanalisationsanschluss Der Anschluss an die Gemeindekanalisation und Änderungen an der Hauskanalisation sind bewilligungspflichtig. Die zuständige Abteilung leistet Unterstützung bei Planung, Erstellung und Sanierung Ihrer Liegenschaftsentwässerung. Online-DiensteMit der Nutzung des Online-Schalters anerkennen Sie die in den detaillierten Nutzungsbedingungen enthaltenen Regeln. Der Schutz Ihrer Persönlichkeit ist uns wichtig. Aus diesem Grund werden die Daten verschlüsselt übermittelt (Datenschutz). Dies gilt auch bei Bezahlung mittels Kreditkarten und entspricht den üblichen Standards von eBanking.
Publikationen
|