AHV/IV-ZweigstelleDie Gemeindezweigstelle ist ein Teil der Organisation für die Durchführung der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung sowie anderer Sozialversicherungsbereiche. Im Sinne einer kundenorientierten Dienstleistung repräsentiert sie die Ausgleichskasse und die IV-Stelle am Wohnort der Versicherten und der Mitglieder. Die AHV-Zweigstelle gibt Anmeldeformulare ab und leitet die Formulare und Unterlagen an die zuständige Ausgleichskasse oder IV-Stelle weiter. Für den Entscheid über den Anspruch auf Versicherungsleistungen bleiben immer die Ausgleichskassen bzw. die IV-Stellen zuständig. Hier finden Sie weitere Informationen zur AHV/IV: http://www.sva-bl.ch Verantwortlich: Janine Steffen, Tel. 061 317 33 22
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