Abmeldung / Wegzug aus Birsfelden
Zuständige Abteilung: Stadtbüro Sie verlassen die Gemeinde Birsfelden und ziehen an einen neuen Wohnort? Damit wir Sie aus unserem Einwohnerregister abmelden können, müssen Sie sich gemäss dem Anmelde- und Registergesetz des Kantons Baselland innert 14 Tagen nach dem Wegzug bei uns abmelden. Bei der Abmeldung wird Ihnen kostenlos eine Abmeldebescheinigung ausgestellt. Bei der Abmeldung müssen Sie uns folgende Angaben machen:
Seit dem 22. September 2020 ist es für einen definierten Personenkreis auch möglich, sich im Kanton Basel-Landschaft online über den eUmzug abzumelden. Weitere Informationen finden Sie unter dem folgenden Link: www.eumzug.swiss
Tipp: Denken Sie daran, auch die Post, der zuständige Netzbetreiber (z.B. die Swisscom, die Cablecom, die EBM, etc.), die Motorfahrzeugkontrolle, Ihre Krankenkasse sowie allfällige weitere Versicherungen, Ihre Banken usw. über Ihren Adresswechsel zu informieren. Preis: kostenlos Online-DiensteMit der Nutzung des Online-Schalters anerkennen Sie die in den detaillierten Nutzungsbedingungen enthaltenen Regeln. Der Schutz Ihrer Persönlichkeit ist uns wichtig. Aus diesem Grund werden die Daten verschlüsselt übermittelt (Datenschutz). Dies gilt auch bei Bezahlung mittels Kreditkarten und entspricht den üblichen Standards von eBanking.
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