Oberstes Organ der Gemeinde ist die Gesamtheit der in den Angelegenheiten der Gemeinde Stimmberechtigten. Die Stimmberechtigten entscheiden an der Gemeindeversammlung oder durch Abstimmung an der Urne. Die Gemeindeversammlungen finden in der Regel drei- bis viermal jährlich statt.
Aufgaben: | Alle wichtigen Angaben zur Gemeindeversammlung wie Kompetenzen und Befugnisse, Obligatorisches Referendum, Fakultatives Referendum, Anträge zu Vorlagen, Selbständige Anträge von Stimmberechtigten etc. sind in den §§ 47 - 69 des Gesetzes über die Organisation und die Verwaltung der Gemeinden (Gemeindegesetz) enthalten.
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Voraussetzungen: | Die Gemeindeversammlung ist öffentlich. Nichtstimmberechtigte haben sich an die für sie bestimmten Plätze zu begeben. Sie dürfen unter Vorbehalt von § 62 Absatz 1 des Gemeindegesetzes das Wort nicht ergreifen. Bild- und Tonaufnahmen bedürfen der Zustimmung der Gemeindeversammlung. Die Zustimmung kann mit Bedingungen und Auflagen verbunden werden.
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