Die Sozialhilfebehörde besteht aus 5 Mitgliedern. Die aktuelle Amtsperiode dauert vom 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2020. Die vier Mitglieder werden durch die Gemeindekommission gewählt. Der Gemeinderat/die Gemeinderätin aus dem Geschäftsbereich "Soziales" gehört der Sozialhilfebehörde von Amtes wegen an. Aufgaben Der Sozialhilfebehörde obliegt der Vollzug des Sozialhilfegesetzes und deren Verordnungen. Sie ist zuständig für die Unterstützung Bedürftiger sowie deren soziale und berufliche Eingliederung. Aufsicht Die Aufsichtsinstanz der Sozialhilfebehörde ist der Regierungsrat.
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