Ab­stimmun­gen und Wahlen

Das Abstimmen und Wählen ist ein Instrument der direkten Demokratie in der Schweiz und damit ein wichtiges Element des politischen Systems.

Die Stimmberechtigten können beispielsweise über einen zuvor auf dem Weg der Volksinitiative hervorgebrachten Vorschlag oder ein auf Grund des obligatorischen bzw. fakultativen Referendums vorgelegten politischen Geschäftes abstimmen.

Ebenso können die Stimmberechtigten beispielsweise Behörden auf kommunaler, kantonaler oder eidgenössischer Ebene wählen.

Stimm- und wahlberechtigt bei Abstimmungen und Wahlen sind Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und nicht entmündigt sind. Das Stimm- und Wahlrecht ist grundsätzlich am Wohnort auszuüben.

Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer haben ebenfalls die Möglichkeit, das Stimm- und Wahlrecht wahrzunehmen. Wenn Sie Ihre politischen Rechte ausüben wollen, melden Sie dies der Schweizerischen Vertretung, bei der Sie immatrikuliert sind.

DatumAbstimmung / Wahl
14. April 2024Nachwahl Gemeinderatswahlen vom 3. März 2024
9. Juni 2024Wahl Gemeindepräsident und Schulrat, Blanko-Abstimmungstermin
30. Juni 2024Allfällige Nachwahl vom 9. Juni 2024
22. September 2024Wahl Sozialhilfebehörde, Blanko-Abstimmungstermin
24. November 2024Allfällige Nachwahl vom 22. September 2024, Blanko-Abstimmungstermin

Ein Duplikat des Stimmausweises kann jeweils bis am Freitag, 11.00 Uhr vor dem Wahl-/Abstimmungswochenende bei der Gemeindeverwaltung verlangt werden. Sie müssen das Duplikat des Stimmausweises am Schalter der Einwohnerdienste persönlich abholen und einen amtlichen Ausweis mitbringen.

Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt der Wahl-/Abstimmungsunterlagen möglich.

  • Legen Sie die ausgefüllten Wahl-/Stimmzettel in das Stimmzettelcouvert und kleben Sie dieses zu.
  • Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis im entsprechenden Feld und legen Sie ihn zusammen mit dem Stimmzettelcouvert in das Antwortcouvert, so dass im Fenster die Anschrift vom Wahlbüro Birsfelden erscheint.
  • Sie können das Stimmcouvert per Post schicken, es während den Schalteröffnungszeiten auf der Gemeindeverwaltung abgeben oder es in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung einwerfen.

Bei persönlicher Stimmabgabe an der Urne muss der Stimmrechtsausweis (Einlagekarte) zusammen mit den Stimm-/Wahlzetteln im Wahlbüro abgegeben werden.

Am Wahl-/Abstimmungssonntag ist die persönliche Stimmabgabe auf der Gemeindeverwaltung von 10.30 - 11.30 Uhr möglich.

Kontakt

Hinweis

Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate.

Die gesamten Resultate des Kantons Basel-Landschaft finden Sie auf der Webseite des Kantons

Gesamtschweizerische Resultate sind auf der Webseite des Bundes zu finden.

Dokumente


Das könnte Sie auch ­interes­sieren

Datenschutzhinweis

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen.

Notwendige Cookies werden immer geladen