Kommende Abstimmungs- und Wahltermine
Vergangene Abstimmungs- und Wahltermine
Hinweis
Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate. Die gesamten Resultate des Kantons Basel-Landschaft finden Sie auf der Webseite des Kantons. Gesamtschweizerische Resultate sind auf der Webseite des Bundes zu finden. Urnen Öffnungszeiten
Das Wahlbüro ist wie folgt geöffnet: Sonntag von 10.00 - 12.00 Uhr Stimmabgabe an der Urne Bei persönlicher Stimmabgabe an der Urne muss der Stimmrechtsausweis (Einlagekarte) zusammen mit den Stimm-/Wahlzetteln im Wahlbüro abgegeben werden. Urnenstandort
Gemeindeverwaltung, Hardstrasse 21, 4127 Birsfelden Bedingungen / Voraussetzungen
Stimm- und wahlberechtigt bei eidg. Abstimmungen und Wahlen sind Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und nicht entmündigt sind. Das Stimm- und Wahlrecht ist grundsätzlich am Wohnort auszuüben. Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer haben ebenfalls die Möglichkeit, das Stimm- und Wahlrecht wahrzunehmen. Wenn Sie Ihre politischen Rechte ausüben wollen, melden Sie dies entweder schriftlich oder durch persönliche Vorsprache der Schweizerischen Vertretung, bei der Sie immatrikuliert sind. Als Stimmgemeinde können Sie eine Ihrer Heimat- oder früheren Wohnsitzgemeinden wählen. Die einmal gewählte Gemeinde bleibt für die Stimmberechtigten bis zu ihrer Exmatrikulation Stimmgemeinde. Ein verlorener Stimmausweis - was tun? Ein Duplikat des Stimmausweises kann jeweils bis am Freitag, 16.00 Uhr vor dem Abstimmungswochenende bei der Gemeindeverwaltung, Hardstrasse 21 verlangt werden. Sie müssen die Kopie des Stimmausweises am Schalter des Stadtbüros persönlich abholen und entweder die Niederlassungsbewilligung oder einen Personalausweis (Identitätskarte oder Pass) mitbringen. Brieflich abstimmen
Was ist zu beachten?
Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:
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