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Kommende Abstimmungs- und Wahltermine

Datum Titel
09.06.2013    Blanko-Abstimmungstermin
22.09.2013    Blanko-Abstimmungstermin
24.11.2013    Blanko-Abstimmungstermin


Vergangene Abstimmungs- und Wahltermine

Datum Titel
03.03.2013    Abstimmung
03.02.2013    Wahl des Gemeindepräsidiums
25.11.2012    Abstimmung, Wahl des Gemeindepräsidiums
23.09.2012    Abstimmung


Hinweis

Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate.
Die gesamten Resultate des Kantons Basel-Landschaft finden Sie auf der Webseite des Kantons. Gesamtschweizerische Resultate sind auf der Webseite des Bundes zu finden.
 
 
Urnen Öffnungszeiten

Das Wahlbüro ist wie folgt geöffnet:
Sonntag von 10.00 - 12.00 Uhr

Stimmabgabe an der Urne
Bei persönlicher Stimmabgabe an der Urne muss der Stimmrechtsausweis (Einlagekarte) zusammen mit den Stimm-/Wahlzetteln im Wahlbüro abgegeben werden.
 
Urnenstandort

Gemeindeverwaltung, Hardstrasse 21, 4127 Birsfelden
 
Bedingungen / Voraussetzungen

Stimm- und wahlberechtigt bei eidg. Abstimmungen und Wahlen sind Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und nicht entmündigt sind. Das Stimm- und Wahlrecht ist grundsätzlich am Wohnort auszuüben.

Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer haben ebenfalls die Möglichkeit, das Stimm- und Wahlrecht wahrzunehmen. Wenn Sie Ihre politischen Rechte ausüben wollen, melden Sie dies entweder schriftlich oder durch persönliche Vorsprache der Schweizerischen Vertretung, bei der Sie immatrikuliert sind. Als Stimmgemeinde können Sie eine Ihrer Heimat- oder früheren Wohnsitzgemeinden wählen. Die einmal gewählte Gemeinde bleibt für die Stimmberechtigten bis zu ihrer Exmatrikulation Stimmgemeinde.

Ein verlorener Stimmausweis - was tun?
Ein Duplikat des Stimmausweises kann jeweils bis am Freitag, 16.00 Uhr vor dem Abstimmungswochenende bei der Gemeindeverwaltung, Hardstrasse 21 verlangt werden. Sie müssen die Kopie des Stimmausweises am Schalter des Stadtbüros persönlich abholen und entweder die Niederlassungsbewilligung oder einen Personalausweis (Identitätskarte oder Pass) mitbringen.
 
Brieflich abstimmen

Was ist zu beachten?
  1. Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmaterials möglich.
  2. Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das Stimmcouvert "Stimm-/Wahlzettel" und kleben dieses zu.
  3. Unterschreiben Sie den Stimmausweis im entsprechenden Feld und legen ihn zusammen mit dem Stimmcouvert in das Antwortkuvert, so dass im Fenster die Anschrift des Stimmregisterbüros erscheint.
  4. Sie können das Antwortcouvert per Post schicken oder es während der Bürostunden auf der Gemeinde abgeben. Auf dem Postweg muss der Brief spätestens am Freitag beim Stimmregisterbüro eintreffen (B-Post braucht mindestens 3 Arbeitstage!). In den Briefkasten der Gemeindeverwaltung können die Couverts bis Samstag 17.00 Uhr eingelegt werden.

Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:
  • ein anderes als das offizielle Antwortcouvert benützt wird
  • die Unterschrift auf dem Stimmausweis fehlt
  • das Antwortcouvert mehr als einen Stimmausweis enthält
  • das Stimmcouvert mit Kennzeichen versehen ist
 


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