08. April 2025
In den vergangenen Monaten wurden durch die Gemeindeversammlung und den Gemeinderat die folgenden Reglemente und Verordnungen beschlossen, respektive in Kraft gesetzt oder angepasst:
Verordnung betreffend das Birsfelder Museum
(Teilrevision; per 1. Januar 2025 in Kraft gesetzt)
In der bisherigen Fassung der Museumsverordnung wurden für Kunstschaffende die in Birsfelden wohnen oder ein Atelier in Birsfelden haben, keine Ausstellungsgebühren erhoben. Die angepasste Verordnung sieht nun vor, dass auch lokale Künstlerinnen und Künstler eine reduzierte Ausstellungsgebühr entrichten.
Einbürgerungsreglement
(Totalrevision; per 1. April 2025 in Kraft gesetzt)
An der Gemeindeversammlung vom 16. Dezember 2024 wurde die Totalrevision des Einbürgerungsreglement verabschiedet. Das Einbürgerungsreglement musste aufgrund der Anpassung des kantonalen Bürgerrechtsgesetzes von 2018 revidiert werden. Ein Antrag sah zudem vor, die Wohnsitzdauer für die Einbürgerung von Schweizer Bürgerinnen und Bürgern sowie auch für ausländische Staatsangehörige zu verkürzen. Weitere Anpassungen wurden bei Begrifflichkeiten, den Integrationsanforderungen sowie den Gebühren gemacht.
Anpassung Gebührenordnung
(Teilrevision; per 1. April 2025 in Kraft gesetzt)
Als Folge des neuen Einbürgerungsreglements wurden in der Gebührenordnung auch die Gebühren für Einbürgerungen differenzierter festgelegt. Die Pauschalgebühr bei einem Rückzug, einer Abschreibung oder einer Nichterteilung wurde angepasst. Im Weiteren wurden wenige sprachliche Anpassungen gemacht.
Alle aktuellen Reglemente und Verordnungen können auf der Website der Gemeinde eingesehen und auch heruntergeladen werden.
Gemeindeverwaltung Birsfelden