Anpassungen von Verordnungen und Verabschiedung von ReglementenPer Beginn des Schuljahres 2017/18 wird im Rahmen der Unterstützung der familienergänzenden Kinderbetreuung (FEB) durch die Gemeinde auch der Besuch von Tagesstrukturen finanziell unterstützt. Der Gemeinderat Birsfelden hat deshalb die „Verordnung zum Reglement über die familienergänzende Kinderbetreuung (FEB-Verordnung)“ angepasst und per 1. August 2017 in Kraft gesetzt.In der „Verordnung zum Reglement über die Vergütung an Behörden, Kontrollorgane, Kommissionen und nebenamtliche Funktionen der Gemeinde Birsfelden (Behördenreglement)“ hat der Gemeinderat Birsfelden eine Präzisierung im Bereich der Feuerwehr vorgenommen. Das totalrevidierte „Reglement über den Prospektversand und die Benützung der Plakatständer bei Volkswahlen“, welches die Stimmberechtigen an der Gemeindeversammlung vom 3. April 2017 angenommen haben, wurde am 28. Juni 2017 von der Finanz- und Kirchendirektion genehmigt und rückwirkend auf den 1. Juni 2017 in Kraft gesetzt. Das totalrevidierte „Reglement über die Hundehaltung“, welches die Stimmberechtigten an der Gemeindeversammlung vom 3. April 2017 angenommen haben, wurde am 11. Mai 2017 von der Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion genehmigt. Das neue Reglement wird per 1. Januar 2018 in Kraft treten. Die aktuellen Reglemente und Verordnungen können auf der Homepage der Gemeinde (www.birsfelden.ch) in der Rubrik „Verwaltung“ und dann „Reglemente und Erlasse“ eingesehen oder heruntergeladen werden. Datum der Neuigkeit 7. Aug. 2017
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