Obligat. Referendum Teilrevision Gemeindeordnung - Urnenabstimmung am 9. Februar 2014Gemäss § 48 des kantonalen Gesetzes über die Organisation und die Verwaltung der Gemeinden (Gemeindegesetz) untersteht die Gemeindeordnung sowie deren Änderungen nach dem Beschluss durch die Gemeindeversammlung dem obligatorischen Referendum (Urnenabstimmung). Detaillierte Informationen und eine synoptische Darstellung finden Sie im nachstehenden Dokument:Dokument Obligat Referendum Gemeindeordnung.pdf (pdf, 203.4 kB) Datum der Neuigkeit 24. Jan. 2014
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